Aktuelle LeasePlan Fuhrpark-News
Interessante Informationen zu allen Themen rund ums Auto: Neuer Glasreparaturpartner, Kraftstoffpreise und Optimierungen, mobiles Glas-Service nun auch in Salzburg, umsatzsteuerliche Behandlung der NoVA, Scheckkarten-Zulassungsschein, Falle bei der Kfz-Ummeldung, Mineralölsteuer-Erhöhung, NoVA-Malus-Erhöhung, Steinschlagreparatur, E-Mobility-Lösungen u.v.m.
Neuer Profi-Partner für Glasreparaturen
bzw. Glastausch
Der LeasePlan Partner Profi Reifen- und Autoservice war bislang primär für das Thema Reifen und Felgen bekannt. Nun hat sich das Unternehmen aber auch akribisch auf das Thema „Autoglas“ vorbereitet und startet dazu mit umfangreichen Dienstleistungen.
Durch sein Filialnetz ist Profi somit eines der wenigen, österreichweiten Netzwerke, das eine durchgängige Dienstleistung zum Thema Autoglas bieten kann:
Scheibenreparatur und Tausch an allen Standorten,
ausgenommen: Baden, Brunn/Gebirge, Lambach und Bludenz
Ihr Nutzen
- Professionelle Reparatur oder Austausch von Windschutzscheiben (ausschließlich Erstausrüster-Verglasungen)
- Versicherungsabwicklung ist möglich, selbst wenn keine Schadensabwicklung über LeasePlan vereinbart ist
- Komfort: Beschaffung Ersatzplakette und Ersatzvignette
- Ist der Schaden nicht zu reparieren, wird die Scheibe professionell und rasch getauscht. Ein Scheibentausch kann, dank Einsatz modernster Klebetechnologie, sehr schnell durchgeführt werden.
Je kleiner der Schaden, desto größer die Chance die Scheibe wieder zu reparieren!
Warten Sie somit nicht zu lange und kommen Sie mit Ihrem Schaden in einen der Fachbetriebe. Vorab wird geprüft, ob die Bruchstelle mit einem durchsichtigen Harz „verklebt“ werden kann. Unter UV-Licht härtet das Harz aus und schließt den Steinschlag, der dann nahezu unsichtbar ist.
Profi Reifen ist auch auf das Thema Ersatzmobilität bestens vorbereitet und bietet hier ein breitgefächertes Angebot. Das Angebot variiert dabei je nach Standort (Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel, Taxigutschein, Hol– und Bring-Service, Ersatzwagen).
Die Ersatzwagen (Opel Corsa) werden, exklusiv für LeasePlan Kunden, sogar kostenlos angeboten (1 Tag, 50 km).
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Profi Reifen.
Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte unser FahrerInnen Service Center
unter Tel.: +43 1 601 02–200
Wenn Kraftstoffpreise steigen
Auch wenn die Treibstoffpreise momentan etwas zurückgehen, mittel- und langfristig
zweifelt niemand daran, dass diese weiter steigen.
Steigende Kraftstoffpreise – was tun?
Die in den letzten Monaten – und insbesondere nach dem Start der Unruhen in den arabischen Ländern – gestiegenen Kraftstoffpreise, haben diesem Thema wieder verstärkte Aufmerksamkeit gebracht.
Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es diesbezüglich:
1) Zeitpunkt der Tankung
Gemäß der neuen Treibstoffverordnung des Wirtschaftsministeriums dürfen Treibstoffpreiserhöhungen nur noch einmal am Tag – um 12:00 Uhr mittags – durchgeführt werden.
Gesenkt werden dürfen die Preise beliebig oft. Dadurch sind vormittags die lokalen
Preiskämpfe und die damit verbundenen Preisabsenkungen am Maximum.
Unser Tipp: Tanken Sie vormittags idealerweise knapp vor Mittag.
2) Auswahl Tankstelle
Tanken Sie stets bei der Gesellschaft, von der die Karte ausgestellt ist (z.B. mit der
OMV-Karte bei OMV-Stationen und nicht bei BP oder Agip). Bei den anderen Akzeptanzmarken der Karte sind die Rabatte deutlich niedriger.
Unser Tipp: Wenn Sie eine OMV-Karte haben, tanken Sie bevorzugt bei Avanti-
Stationen! Diese gehören der OMV, Sie bekommen die selben Rabatte, wie bei den
OMV-Stationen aber zusätzlich ist Avanti ein Diskonter mit niedrigeren Zapfsäulenpreisen.
Vorsicht: Achten Sie darauf, möglichst keine Umwege für das Tanken zu machen. Rechenbeispiel:
Wenn der Kraftstoffpreis bei einer Station um EUR 0,02 pro Liter niedriger
ist, haben Sie bei einem Umweg von 3,5 km den Kostenvorteil schon wieder aufgebraucht (durchschnittlicher km-Preis eines Fahrzeugs
= EUR 0,34 und 60 Liter Tankvolumen).
3) Mehrverbrauchsfallen
Oft sind es nur Kleinigkeiten, an die man nicht denkt, die aber signifikante Auswirkungen auf den Verbrauch des Fahrzeuges haben, wie z.B. unnötiger Ballast im Kofferraum.
50 kg Zusatzgewicht verursachen einen Mehrverbrauch von ca. 3%.
Unser Tipp: Sehr anschaulich nachvollziehen können Sie die Auswirkungen von Mehrverbrauchsfallen (welche gibt es und welchen Mehrverbrauch verursachen sie) mit Hilfe von unserem CO2-Rechner.
Die CO2-Emissionen sind direkt abhängig vom Kraftstoffverbrauch. Ebenfalls finden Sie dort – gleichermaßen plakativ dargestellt – Tipps zu verbrauchssparendem Fahrverhalten.
4) Fahrverhalten
Einen wesentlichen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge hat das individuelle Fahrverhalten. Bis zu 20% Verbrauchseinsparung kann man in einem praxisorientierten Spritspartraining erlernen.
Gerne können wir Ihnen dazu einen Kontakt zu unseren diesbezüglichen Kooperationspartnern (Driving Camp, ÖAMTC und ARBÖ) legen.
Mobiles Glas-Service nun auch
für den GroSSraum Salzburg Stadt
Neben der Firma Carglass für den Großraum Wien bietet nun auch der LeasePlan Body-Repair-Shop-Partner Bruckner in Salzburg den Service einer mobilen Glasreparatur an.
Steinschlagreparaturen oder der Ersatz von Windschutzscheiben können somit auch direkt zu Hause oder beispielsweise beim Firmensitz in Anspruch genommen werden, was den Aufwand aus Sicht der Fahrzeugnutzer minimiert. Reparaturen von Steinschlägen und Rissen können in rund 2 Stunden durchgeführt werden. Wenn die Beschädigung nicht mehr reparabel ist, kann die Scheibe vor Ort fachmännisch ausgebaut und ersetzt werden.
Bruckner garantiert bei Tausch auch 10 Jahre für die Dichtheit der Autoscheiben.
Termine können Sie über das LeasePlan Service-Center: +43 1 60102-200 (oder
www.bruckner.at) vereinbaren.
Update zur umsatzsteuerlichen
Behandlung der NoVA
Nunmehr wurde auch der damals noch offene Punkt, inwieweit der NoVA-Erhöhungsbetrag auch in Leasing-Fällen zu berücksichtigen ist, seitens des Bundesministeriums für Finanzen in einem eigenen Erlass vom 21. März 2011 klargestellt.
In dem Erlass wird ausdrücklich festgehalten, dass Lieferungen von befugten KFZ-Händlern an gewerbliche Vermieter (z.B. Leasinggesellschaft) von der Erhebung des 20%igen Zuschlages zur NoVA gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG ausgenommen sind, wenn das Fahrzeug zur gewerblichen Vermietung (z.B. Leasing) angeschafft wird und die gewerbliche Vermietung der Umsatzsteuer unterzogen wird.
Somit hat die Änderung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung der NoVA keine Auswirkung auf die Höhe der Netto-Investitionskosten, die als Basis für die Berechnung der Leasing-Entgelte dienen, da der 20%ige Zuschlag im Falle von Leasing nicht zur Anwendung kommt.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass steuerlich und vor allem kostenmäßig beim Leasing alles wie bisher bleibt!
Update zu Zulassungsschein
im Scheckkartenformat
Wie zuletzt berichtet, kann man nun im Rahmen der Fahrzeugzulassung einen Antrag auf Ausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheins
(+ EUR 19,80) stellen.
Standardmäßig wird weiterhin der bekannte Papier-Zulassungsschein erstellt. Die Zustellung des Scheckkartenzulassungsscheins erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragstellung.
Zusätzlich zu diesem Scheckkartenzulassungschein wird ein Beiblatt erstellt, das zusätzliche Informationen enthält, wie z.B.: typisierte Reifendimensionen, Auflagen zu Kindersitzen, behördliche Eintragungen (z.B. Leasingfahrzeug, Wechselkennzeichen,...).
Dieses Beiblatt muss immer mitgeführt werden. Bei Nicht-Mitführung dieses Beiblattes kann es zu Strafen durch die Exekutive kommen, da dieses Beiblatt Informationen enthalten kann, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges von Bedeutung sind.
Was sich leider noch nicht geändert hat ist, dass die ausstellende Behörde den Scheckkartenzulassungsschein ausschließlich nur an den Zulassungsbesitzer schicken kann und auch weiterhin nicht einmal eine z.H.-Person angegeben werden kann.
Link: www.scheckkartenzulassungsschein.at
Falle bei der Ummeldung
von Kraftfahrzeugen
Aus verschiedenen Gründen, wie z.B. der Verwendung eines Wunschkennzeichens, besteht immer wieder der Wunsch, auch nach Übernahme eines neuen Fahrzeuges, das bestehende Kennzeichen weiterzuverwenden.
Diese Ummeldungen, also das gleichzeitige Abmelden des alten und Zulassen des neuen Fahrzeuges, birgt allerdings einige logistische Stolpersteine.
Für den Fahrer des Fahrzeuges ergibt sich im Zuge einer Fahrzeugummeldung die Problematik, dass für den Zeitraum der für die Durchführung der Ummeldung notwendig ist, keines der beiden betroffenen Fahrzeuge nutzbar ist. Dieser Zeitraum verlängert sich, wenn sich der Auslieferungsort und die Bezirkshauptmannschaft, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll, nicht am selben Ort befinden (z.B. Zulassung in Wien, aber Auslieferung und Nutzung in Vorarlberg). Hier addieren sich Postwege für den Versand von Unterlagen und Kennzeichen und verlängern somit die Wartezeit bis zur neuerliche Nutzung der Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug.
Wir wollen an dieser Stelle über eine, in der Praxis leider vielfach angewendete, landläufige Fehlinformation aufklären, wonach das alte Fahrzeug am Abmeldetag noch bis 24:00 Uhr genutzt werden darf. Dies ist jedoch nicht korrekt. Die Abmeldung des alten Fahrzeuges wird in der Minute der Durchführung in der Zulassungsstelle wirksam.
Das Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Verkehr zugelassen und darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden!
Auch die Fahrt zum Händler bzw. Übernahmeort des neuen Fahrzeuges ist damit bereits gesetzeswidrig und kann, speziell im Falle eines Verkehrsunfalls, sehr unangenehme und kostspielige Folgen haben!
Einziger legaler Ausweg wäre die Beschaffung von Überstellungskennzeichen, was aber aufgrund der Kosten und des erheblichen administrativen Aufwandes, nicht empfohlen werden kann.
Um das Thema komfortabel, sicher und legal bewältigen zu können, bietet Ihnen das LeasePlan-Team "Order & Delivery" bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung gerne folgende Hilfestellungen an:
- Bestellung des Fahrzeuges bei einem LeasePlan-Partner und Zustellung an den Übernahmeort (z.B. Arbeitsplatz des Fahrzeugnutzers).
- Abholung des Altfahrzeuges vom Übernahmeort (z.B. Arbeitsplatz des Fahrzeugnutzers).
- Überbrückung mit einem Leihfahrzeug von LeasePlan-Rental inkl. Zustellung zum Nutzer. Auch „One Way“-Mieten sind auf Anfrage möglich. D.h. das Mietfahrzeug kann von einem vereinbarten Ort in Österreich wieder abgeholt werden.
Änderung bei der umsatzsteuerlichen
Behandlung der NoVA
In seinem Urteil vom 22. Dezember 2010 in der Rechtssache C-433/09 (Kommission/Österreich) kam der EuGH zu der Auffassung, dass die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gemeinschaftsrechtswidrig ist.
Somit darf die Normverbrauchsabgabe grundsätzlich nicht mehr der Umsatzsteuer unterzogen werden. Das österreichische BMF hat auf dieses Urteil zunächst mit einem Informationsschreiben am 10. Jänner 2011 reagiert. In diesem Schreiben wird dargelegt, dass es durch das EuGH-Urteil zu keiner Änderung der Steuerbelastung kommt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die NoVA gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG um 20% erhöht, wenn sie nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist (dh. anstelle der 20%igen Umsatzsteuer tritt der
20%ige NoVA-Zuschlag).
Am 3. Februar 2011 gab das BMF nun einen Erlass heraus, in dem es die aktuelle Rechtsauffassung nochmals im Detail darlegt und Berechnungsbeispiele anführt.
Wesentliche Eckpunkte des Erlasses
Die geänderte Rechtsauslegung ist grundsätzlich in allen Fällen, in denen der NoVA-Tatbestand nach dem 22. Dezember 2010 verwirklicht wurde, zu beachten. Der NoVA-Erhöhungsbetrag im Sinne des § 6 Abs. 6 NoVAG ist grundsätzlich in sämtlichen Fällen der NoVA-Tatbestandsverwirklichung zu beachten. Somit ist der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag auf den Gesamtbetrag der NoVA, also auf die Tarif-NoVA zuzüglich Malus (oder abzüglich Bonus) anzuwenden. Der Zuschlag gilt nunmehr auch in jenen Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug importiert wird.
Weiters ist im Erlass eine Übergangsregelung enthalten, um allen betroffenen Unternehmen, die zur Abfuhr der NoVA verpflichtet sind, ausreichend Zeit zur Anpassung Ihrer Systeme zu gewähren. Gemäß dieser Übergangsregelung kann bis zum 30.6.2011 von der Erhebung des NoVA-Erhöhungsbetrages abgesehen werden, wenn die NoVA bis dahin weiterhin der Umsatzsteuer unterzogen wird.
Was bedeutet die Änderung für das KFZ-Leasing?
Wie oben beschrieben hat die Finanzbehörde schon "vorausschauend" Vorkehrung getroffen, dass sie keine Reduktion der diesbezüglichen Steuereinkünfte hat (statt 20% USt. nun 20% NoVA-Aufschlag). Insofern ändert sich für den Autokäufer nichts. Inwieweit der NoVAErhöhungsbetrag in Leasing-Fällen zu berücksichtigen ist, wurde seitens des BMF bis dato noch nicht klargestellt. LeasePlan wird die weitere Entwicklung laufend beobachten und über die aktuellen Entwicklungen in den nächsten Ausgaben der Fuhrpark-News berichten.
Erhöhung der Mineralölsteuer ab 1.1.2011
Der veröffentlichte Begutachtungsentwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011–2014 beinhaltet auch eine Erhöhung der Mineralölsteuer ab 1.1.2011. Die Erhöhung ist für Diesel mit 5 Cent pro Liter angegeben – inklusive Mehrwertsteuer somit 6 Cent pro Liter. Für Benzin ist die Erhöhung der Mineralölsteuer mit 4 Cent – inklusive Mehrwertsteuer 4,8 Cent vorgesehen.
Erhöhung des NoVA-Malus ab 1.3.2011
Im vorstehend genannten Begutachtungsentwurf ist auch eine Erhöhung des NoVA-Malus wie folgt vorgesehen:
Für CO2-Emissionen von 180 bis 220 g/km erhöht sich der ab 160 g/km geltende Malus von EUR 25,– auf EUR 50,– pro Gramm, CO2-Emissionen über 220 g/km schlagen mit EUR 75,– pro Gramm zu Buche (Beträge jeweils zzgl. 20% MwSt.).
Sollte diese Erhöhung wie geplant mit 1.3.2011 in Kraft treten, werden sich alle Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab diesem Datum entsprechend verteuern.
D.h. dass auch bereits bestellte Fahrzeuge betroffen wären und sich damit auch deren Plankosten ändern würden!
Beide vorgenannten Maßnahmen, Mineralölsteuer und NoVA sind mit Ende November jedoch noch nicht endgültig beschlossen!
Kostenersparnis durch
rasche Steinschlagreparatur
Es ist ja nur ein kleiner Steinschlag. Doch kleine Dinge entfalten oft große Wirkung – vor allem wenn die Nächte wieder kalt werden und das Gebläse der Heizung frühmorgens wieder auf Hochtouren läuft. Eine Fahrzeugscheibe erwärmt sich innen sehr rasch, die Außenseite, abgekühlt durch die Nacht, bleibt viel länger kalt.
Die Folge: die Scheibe steht im wahrsten Sinne des Wortes unter Spannung. Eine voll intakte Verbundglasscheibe hat mit diesen Spannungen kein Problem und hält extreme Temperaturunterschiede aus. Doch eine Scheibe mit einem – und sei es noch so kleinen – Steinschlag kann diesem Druck weitaus weniger standhalten.
Die Folge: An der schwächsten Stelle entsteht aus einem reparablem Steinschlag ein nicht mehr reparabler Riss und eine kostengünstige Reparatur ist nicht mehr möglich!
Richtige Vorgangsweise: unmittelbar nach dem Steinschlag das Steinschlagpflaster aus dem FahrerInnen-Handbuch, von außen auf die beschädigte Stelle kleben. Das verhindert das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit – eine Rissbildung kann das Steinschlagpflaster aber nicht verhindern. Deshalb so rasch wie möglich einen Reparaturtermin vereinbaren. Unser, auf diese Schäden spezialisierte Partner – die Fa. CARGLASS® repariert Schäden nicht nur in ihren zwei Wiener Niederlassungen, sondern auch mobil (je nach Witterung) bei Ihnen vor Ort in Wien und im Umkreis von 50 km. In den Bundesländern erfolgt die Reparatur durch unsere Body Repair Shop (Karosserie) Partner.
Im Anlassfall rufen Sie einfach das LeasePlan FahrerInnen-Service-Center:
+43/1/601 02–200 – Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Der neue Zulassungsschein
im Scheckkarten-Format
Der neue Scheckkartenzulassungsschein kann ab 1.12.2010 beantragt werden: Die Antragstellung kann im Rahmen der Zulassung erfolgen und ist mit EUR 19,80 Zusatzkosten verbunden. Standardmäßig wird weiterhin der alte Papier-Zulassungsschein ausgestellt.
Bei der Wahl des neuen, sichereren Scheckkarten-Zulassungsscheines wird zuerst – wie gehabt – ein Papier-Zulassungsschein erstellt. Der Scheckkarten-Zulassungsschein wird ca. 8 Wochen später per Post zugestellt. Derzeit verschickt die Behörde den Scheckkarten-Zulassungsschein ausschließlich an den Zulassungsbesitzer, d.h. der Scheckkarten-Zulassungsschein geht an Ihren Unternehmenssitz.
Es ist derzeit auch nicht möglich eine "z.H.-Person" zu vermerken. Ob und
ab wann eine verbesserte Versandmöglichkeit angeboten wird, war bis dato noch nicht zu erfahren. Sobald es diesbezüglich eine Veränderung gibt, werden wir Sie informieren.
Alle weiteren Infos zum Scheckkarten-Zulassungsschein erfahren Sie unter:
www.scheckkartenzulassungsschein.at/
E-Mobility Lösungen via LeasePlan
Die Elektromobilität hält in Firmenfuhrparks Einzug. Viel diskutiert, aber wenn man bedenkt, welches Investitionsvolumen weltweit in die Weiterentwicklung von Batterien fließt, so kann man sicher sein, dass die Elektromobilität nicht mehr zu stoppen ist.
LeasePlan beweist auch hier Kompetenz und eine Vorreiterrolle, indem wir Ihnen schon jetzt diese neue Art der Mobilität bei voller Kostengarantie und Risikoübernahme bei der Gebrauchtwagenvermarktung anbieten.
Was bedeutet das im Detail?
- Gleichbleibende Rate für die gesamte Vertragslaufzeit
- Rückgabe des Fahrzeuges nach der Vertragslaufzeit an LeasePlan, ohne sich den Kopf darüber zerbrechen zu müssen, welchen Marktwert dieses Fahrzeug noch hat und ob denn der Gebrauchtwagenmarkt dafür bereit ist.
- LeasePlan garantiert seinen Firmenkunden, die sich für solche Lösungen entscheiden, Kostensicherheit für Service- & Wartungskosten und darüber hinausgehend auch noch eine Restwertgarantie.
Als weltweit führender Fuhrparkmanager beschäftigt sich LeasePlan auf internationaler Ebene schon sehr lange mit der Thematik alternativer Antriebe und deren Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit für Firmenfuhrparks.
Darüber hinausgehend mit dem Thema Umwelt- und Ressourcenschonung als solches und so hat LeasePlan schon 2007 den „GreenPlan“ eingeführt, mit Hilfe dessen es möglich wird, herkömmliche Fuhrparks in umweltverträgliche Fuhrparks umzuwandeln und auch noch den verbleibenden CO2-Ausstoß bis auf 0 Gramm zu reduzieren.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre/n KundenbetreuerIn.
LeasePlan-Rental für Hochwinter
bestens gerüstet
Mit unserem Mietwagen-Partner HERTZ sind Sie auch für tiefwinterliche Fahrverhältnisse bestens gerüstet. In vielen Fahrzeugklassen sind Allrad-Modelle verfügbar wie zum Beispiel: Ford Kuga 4WD, Skoda Yeti 4x4, BMW X1 xDrive, Mercedes GLK 4matic, oder Mercedes Vito 4x4 (9-Sitzer).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
LeasePlan-Rental
Fr. Melissa Avdic
Tel. +43 1 601 02–310 oder
e-Mail: rental@leaseplan.at
Rechtzeitige Terminreservierung
für Reifenwechsel
Sichern Sie die Mobilität Ihrer Dienstfahrzeuge – schon jetzt Termin für die Umrüstung auf Winterreifen sichern!
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung von Winterreifen ab 1. November ist wieder zu erwarten, dass es in der Reifenbranche in den letzten beiden Oktober-Wochen zu Engpässen kommt. Bauen Sie dagegen vor und sichern Sie die Mobilität Ihrer Dienstfahrzeuge:
Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit der ONLINE-TERMINRESERVIERUNG – einfach, komfortabel und exklusiv für LeasePlan-Kunden bei PROFIREIFEN oder EUROMASTER.
Keine Telefonwarteschleifen, keine langwieriges Abstimmen von freien Terminen. Einmal registriert, können LeasePlan-Kunden, die ihre Reifen bei Profireifen oder Euromaster auf Depot haben, online Termine vereinbaren. Der optimale Zeitraum für zeitgerechtes Umrüsten ist vom 1. bis 20. Oktober bzw. sogar noch früher, wenn Sie in alpinen Lagen unterwegs sind.
Sichern Sie sich auf alle Fälle schon jetzt einen Termin!
Alle übrigen LeasePlan-Reifenpartner stehen selbstverständlich auch wie gewohnt zur Verfügung.
Abgaspickerl in Österreich
Ab 1. Mai 2011 soll die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette laut IG-L von allen zur §57a-Überprüfung zugelassenen Werkstätten in Österreich ausgegeben werden. Die Plakette wird voraussichtlich €15,– kosten, die Ausgabe erfolgt entsprechend der Euroklasse des jeweiligen Fahrzeugs, basierend auf den Fahrzeugunterlagen und ohne Abgasmessung. Ein Entwurf für eine Kfz-Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist derzeit in Begutachtung.
Euro-O-Fahrzeuge erhalten keine Plakette. Das Pickerl sei lediglich im Zusammenhang mit den von den Ländern bestimmten, speziell ausgewiesenen Zonen verpflichtend, betont das Umweltministerium. Es handle sich dabei nicht um eine europaweit akkordierte Kennzeichnung (da es diese nicht gebe), falls sie angestrebt werde, würde man das unterstützen.
Nicht vorgesehen sei, das Abgas-Pickerl irgendwann obligatorisch zu machen. Eine Ausweitung der Euroklassen und damit der Pickerln erfordert eine Novelle der Verordnung. Das IG-L unterscheidet Lkw (Klasse N) und Pkw (Klasse M); u.a.
Elektrofahrzeuge erhalten ein Euro-5-Pickerl, dem ein "A" für Alternativantrieb eingestanzt wird.
Derzeit nicht vorgesehen sei die Ausgabe der Plaketten im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmeldung bei Zulassungsstellen. Es sei aber zu erwarten, dass ausliefernde Hersteller/Importeure die Plakette bei Neufahrzeugen zusätzlich anbieten, meint man im Ministerium.
Wir werden Sie zu diesem Thema weiterhin auf dem Laufenden halten.
LeasePlan International –
Wir sind auf der ganzen Welt für Sie da
Mit der LeasePlan Gruppe bringen Sie Struktur und Wirtschaftlichkeit ins länderübergreifende Fuhrparkmanagement – auf vier Kontinenten, in derzeit 30 Nationen halten wir derzeit 1,3 Millionen PKW und Nutzfahrzeuge in Bewegung. Ein „International Manager“ koordiniert dabei all Ihre Anfragen, Angebote und Services zentral – in direkter Zusammenarbeit mit den Kundenberatern im jeweiligen Land unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede.
Unsere global vernetzte Infrastruktur und unsere mehr als 40-jährige Erfahrung im internationalen Fuhrparkmanagement versetzen uns in die Lage weltweit harmonisierte Dienstleistungen anzubieten.
Wir werden Ihnen künftig hier einige dieser Länder in einem Kurzportrait vorstellen. Einen Gesamtüberblick über alle Länder und weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.leaseplan-int.com
Ihr internationaler Kontakt in Österreich:
Ben Williamson
Tel. +43/1/601 02-232
ben.williamson@leaseplan.at
LeasePlan ČR, s.r.o. Bucharova 1423/6, | Tschechische Republik Hauptstadt: Praha | LeasePlan Czech Republic |
LeasePlan Slovakia s.r.o. Ševčenkova 34, ![]() | Slowakische Republik Hauptstadt: Bratislava | LeasePlan Slovak Republic
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Schadensquoten und Versicherungskosten
stark im Anstieg
Die Schadenskosten stiegen 2009 in Österreich um weitere 5,9%, was auch durch den vom Versicherungsverband veröffentlichten Reparaturindex bestätigt wird. Dieser stieg im vergangenen Jahr um 5,4%. Gleichzeitig zu dieser negativen Entwicklung der Schadensquoten sanken die Durchschnittsprämien durch Gewährung niedrigerer Bonusstufen und erhöhte Rabattierung der Bestands– wie auch der Neuprämien durch die Versicherungsgesellschaften. 2010 werden die Schadenssätze über die 100% Marke schießen und somit sind Prämienerhöhungen durch die Versicherungsgesellschaften vorprogrammiert. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die bestmögliche Versicherungs– und Schadensmanagementlösung zu bieten. Gerne beraten wir Sie und legen Ihnen dazu ein maßgeschneidertes Versicherungsangebot.
Im Sinne einer umfassenden Kostenoptimierung ist es aber mit einer maßgeschneiderten Versicherungslösung noch nicht getan. Um auch die Schadenskosten zu optimieren müssen neben den offensichtlichen sog. „direkten“ Kosten auch jene Kosten gesenkt werden die sich oft gut verstecken. Versteckte oder indirekte Kosten:
Hat ein Fahrzeug einen Schaden muss es im Normalfall vom FahrerIn in die Werkstatt gebracht werden, ein Ersatzwagen bezahlt werden, so denn einer verfügbar ist und das Fahrzeug auch wieder abgeholt werden. Da der/die MitarbeiterIn wieder an seinen Arbeitsplatz muss, braucht er/sie eine/n zweiten KollegIn und ein zweites Auto, der/die ihn chauffiert. Zwei Personen, zwei Autos, das Ganze zweimal, denn das Auto will ja nach der Reparatur auch wieder abgeholt werden – so sind vier Stunden produktive Arbeitszeit verloren. Nicht zu vergessen: Die Kosten, die anfallen, weil die Fahrzeuge in der Zeit nicht einsatzfähig sind. Wertvolle Arbeitszeit wird vergeudet und zusätzliche Kosten generiert. Nicht so, wenn Sie Ihr Schadensmanagement durch die Nutzung des LeasePlan Body-Repair-Shop-Konzeptes abwickeln und dabei folgende Nutzen für sich in Anspruch nehmen können:
VIP-Service für Sie:
- Prompte Reparaturtermine
- Kurze Reparaturdauer
- GRATIS! Bequemes Hol- und Bringservice
- GRATIS! Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer
- GRATIS! Innen- und Außenreinigung
- Reduktion der Schadenskosten um durchschnittlich 20%
- Alle Reparaturen gemäß Herstellerrichtlinien unter ausschließlicher Verwendung von Original-Ersatzteilen
- 2 Jahre Garantie auf alle Arbeiten (nicht nur die gesetzliche Gewährleistung)
Top-Qualität und gleichzeitige Kostensenkung für Ihr Unternehmen. LeasePlan hat dafür österreichweit Top-Spezialisten für Karosseriereparaturen unter Vertrag genommen. Aufwändig vernetzte Prozesse mit hoch spezialisierten Betrieben (Body Repair Shops) bieten Ihnen eine einfache und höchst komfortable Lösung.
Im Falle des Falles rufen Sie einfach das LeasePlan FahrerInnen–Service–Center 01/601 02–200. Alles Weitere organisiert LeasePlan für Sie!
Eine interaktive Suchmöglichkeit sowie eine Auflistung der von LeasePlan autorisierten Partnerbetriebe (Body Repair Shops) finden Sie immer aktuell unter www.leaseplan.at/brs.
Urlaubszeit unbeschwert geniessen
Damit alle ihre Urlaubsfahrt mit dem Auto auch unbeschwert genießen können, bzw. im Notfall alle Dokumente und Informationen bei sich haben, möchten wir hier einen kurzen Überblick geben:
- In vielen Ländern ist bei Bedarf eine Benützungsbewilligung (Vollmacht /Delega) vorzuweisen. Diese Vollmacht sagt aus, dass der Lenker des Fahrzeuges dieses mit Wissen und Einverständnis des Fahrzeughalters in seinem Verfügungsbereich hat. Sollten Ihre Fahrzeugnutzer noch keine Vollmacht haben, können Sie diese von unserer Website, sechssprachig oder ital./dt., unter „FORMULARE“ downloaden. VOLLMACHT
- Vor Antritt der Reise sollte die Gültigkeit der grünen Versicherungskarte geprüft werden. Wenn nicht, kann diese, bei Versicherung via LeasePlan, direkt bei uns angefordert werden.
- Es gibt europaweit unterschiedlichste Bestimmungen hinsichtlich Warndreieck, Feuerlöscher, Tempolimits und Co.
Während in Österreich Warndreieck, Verbandspaket und Warnweste verpflichtend bei jeder Fahrt im Auto sein müssen, gelten im Ausland ganz unterschiedliche Regeln. Die Bandbreite vorgeschriebener Gegenstände reicht vom Feuerlöscher über den Reservereifen bis hin zum Ersatzlampenset und dem Abschleppseil.
Verschärfte Bestimmungen in Serbien
In Serbien traten mit Jahresbeginn einige Änderungen hinsichtlich mitzuführender Gegenstände in Kraft. Hier müssen neben dem in Österreich verpflichtenden Standard auch ein Ersatzlampenset, ein Ersatzreifen und ein Abschleppseil mit an Bord sein. Außerdem werden zusätzlich zu den gültigen Kfz-Dokumenten noch die Grüne Versicherungskarte, der Europäische Unfallbericht und das "A"-Pickerl auf dem Fahrzeug verlangt. Viele Reisende durchqueren Serbien auf der Fahrt nach Griechenland.
Einen guten Überblick über länderspezifische Bestimmungen findet man unter anderem bei den Autofahrerclubs: ÖAMTC, ARBÖ.
Fahrzeugdiebstähle –
was tun im Falle des Falles
Zur Zeit werden in Österreich rund 500 Fahrzeuge pro Monat gestohlen, Tendenz steigend! Die Aufklärungsquote liegt bei 4,9%! Alleine in den ersten 5 Monaten des heurigen Jahres sind die Fahrzeugdiebstähle im Vergleich zu 2008 um rund 40% angestiegen. Fast 60% aller Diebstähle wurden in der Bundeshauptstadt begangen, wobei eine generelles Ost-West- und Stadt-Land-Gefälle zu beobachten ist. Bevorzugte Marken bei Dieben sind u. a. VW, Audi, Mercedes und Skoda.
Fahrzeugdiebstähle zu minimieren ist das Ziel der Versicherungsbranche, die dabei mit Aktionen rund um den Diebstahlschutz für Kraftfahrzeuge reagiert hat. Derzeit von Versicherungen und am Markt angebotene Maßnahmen sind unter anderem die Anbringung von kaum sichtbaren Mikropunkten an Fahrzeugen, die von der Polizei mittels speziellen Lesegeräten kontrollierbar sind und zur eindeutigen Identifikation des Fahrzeuges bzw. seiner dazugehörigen Bauteile führt. Als sehr effizientes Mittel haben sich eingebaute GPS-Sender erwiesen, die nicht sichtbar installiert, im Falle eines Diebstahls automatisch ein Alarmsignal aussenden. Nützlich sind außerdem Hilfsmittel wie Sperrstöcke, die das Lenkrad fixieren, Schlösser an Schalthebel oder Handbremse und elektronische Wegfahrsperren.
Wer seinen Wagen mit Funkfernbedienung abschließt, sollte kontrollieren, ob es auch wirklich zu ist, denn wenn zur gleichen Zeit ein anderes, stärkeres Funkgerät sendet, kann es sein, dass das Signal von der Funkfernbedienung nicht beim Auto ankommt. Das Auto bleibt dann geöffnet.
Wenn solche Maßnahmen in größerem Ausmaß genutzt werden, könnte die Aufklärungsquote bzw. auch der Fahrzeugdiebstahl selbst vermindert werden.
Was ist aber zu tun wenn es doch einmal zum Diebstahl eines Fahrzeuges kommt?
- Meldung des Diebstahls bei einer österreichischen Polizeidienststelle. Sollte der Diebstahl im Ausland passiert sein, ist im Ausland eine Diebstahlsanzeige aber anschließend auch zusätzlich eine österreichische Anzeige zu tätigen.
- Information von LeasePlan über den Diebstahl – erreichbar unter +43/1/601 02–200
- Übermittlung der Diebstahlsanzeige(n) im Original an LeasePlan
- alle weiteren Schritte erledigt LeasePlan für den Fahrzeuglenker
Noch zwei Tipps:
Manchmal gilt das Interesse von Dieben aber gar nicht dem Auto, sondern den darin aufbewahrten Gegenständen. Darum ist es wichtig, Wertgegenstände nie sichtbar im Auto liegen zu lassen. Kreditkarten und Papiere sollte man immer bei sich tragen. Es ist ebenfalls sehr empfehlenswert, Fenster und Klappdächer zu schließen.
Führerschein-Vormerksystem – neue
Strafsätze für schwere Übertretungen
Mit 1. September 2009 treten einige Neuerungen im Bereich der Rechtsfolgen nach Alkoholdelikten und Tempoüberschreitungen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat hierzu einen neuen Folder herausgebracht. Dieser zeigt vor allem die neuen „inflationsbereinigten und optisch einprägsameren“ Strafsätze für Alkohol am Steuer sowie die nun bundesweit einheitlichen Strafen für Organmandate und Anonymverfügungen für das Schnellfahren auf Autobahnen.
Ein Schwerpunkt des Folders ist auch dem seit einigen Jahren geltenden Führerschein-Vormerksystem und den Kursen gewidmet, die nach entsprechenden Übertretungen angeordnet werden.
Allgemeine Informationen zum Vormerksystem und den Folder zum Download finden Sie beim BMVIT.
Neues Service-Center für
DienstwagenfahrerInnen
Unter einer Nummer, der LeasePlan Servicenummer 01/60102–200, können Ihre DienstwagenfahrerInnen künftig alle Fragen rund um die Nutzung der Dienstfahrzeuge klären. Insbesondere wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist – nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl oder beispielsweise wenn es nur darum geht, nach einem Karosserie- oder Glasschaden die richtigen Schritte einzuleiten, wird unter dieser Nummer kompetent geholfen.
Unter der neuen Service-Center-Nummer steht ein themenbezogenes Auswahlmenü zur Verfügung, das eine direkte und prompte Weiterleitung an die jeweiligen Spezialisten gewährleistet:
- Unfall oder Panne mit nicht mehr fahrbereitem Fahrzeug und Direktverbindung zu LeasePlan Road Assistance (0 bis 24 Uhr, europaweit, 365 Tage im Jahr!)
- Schäden an Ihrem Fahrzeug, an Reifen oder der Verglasung
- Tankkarte, Formulare oder Dokumente
- Reifenbezug
- Mietwagen oder Ersatzfahrzeug
- Fahrzeugservice oder Wartungsarbeiten
Wir bitten Ihre Fahrzeugnutzer künftig ausschließlich die Nummer 01/60102–200 zu nutzen.
Aus praktischen Gründen empfielt es sich, diese Telefonnummer am Mobiltelefon abzuspeichern. Denn im Falle eines Fahrzeugdiebstahls hilft die Nummer im FahrerInnenhandbuch nicht, wenn letzteres sich im gestohlenen Fahrzeug im Handschuhfach befindet!
Transparenz bis zum Schluss
Nach Rückgabe des Fahrzeuges am Vertragsende werden alle Schäden erfasst und bewertet. Dieser Prozess unterliegt den Regeln und der Transparenz des Fair Wear & Tear Prozesses, nach dem LeasePlan als einziges österreichisches Fuhrparkmanagementunternehmen zertifiziert ist.
Die entsprechenden Minderwertgutachten verdeutlichen die Auswirkungen von Schäden auf den Verkaufserlös eines Fahrzeuges (= Minderwert) und damit auf das Gesamtergebnis Ihrer Fuhrparkkosten. Ein Minderwert ist jener Betrag, den ein Käufer aufgrund von Schäden am Fahrzeug vom normalen Kaufpreis abzieht.
Das Minderwertgutachten bietet Ihnen eine objektive Basis (Gutachten einer unabhängigen Sachverständigen-Organisation), um den wirtschaftlichen Einfluss von Schäden in der korrekten Höhe zu benennen, FahrerInnen darauf aufmerksam zu machen und dadurch einen Mehrwert zu kreieren.
Um die Transparenz nochmals zu erhöhen, erhalten Sie zusätzlich zum Minderwertgutachten künftig auch Fotos der Schäden. Um Ihre Mailserver aber nicht unnötig zu belasten, sind in den Minderwertgutachten Weblinks integriert, die das Öffnen der Fotos via Internet Browser erlauben.
Besuch von LeasePlan Body Repair Shops
Das äußerst erfolgreiche "Body Repair Shop (BRS)-Konzept" verfolgt den Zweck, Top-Qualität zu möglichst geringen Kosten in Verbindung mit optimalen und kundenorientierten Prozessen zu verbinden und so eine durchgängige Mobilität sicherzustellen. BRS haben sich markenunabhängig auf Karosserie- und Lackreparaturen spezialisiert. Nicht zuletzt das Hol-/ und Bringservice – welches neben vielen weiteren Vorteilen gratis angeboten wird – führt dazu, dass viele Kunden noch nie einen BRS persönlich besichtigen konnten.
Wie auch schon in der Vergangenheit, bieten wir nun wieder Exkursionen zu unseren BRS-Partnern an, damit Sie sich vor Ort ein eigenes Bild machen können. Bei dieser Gelegenheit können Sie hinter den Kulissen viele Details zu Karosserie- und Lackreparaturen erfahren.
Wenden Sie sich bei Interesse an einer BRS-Besichtigung bitte an Ihr/e LeasePlan BetreuerIn oder an
Ing. Rudolf Luxbacher unter
Tel. 01/60102–306,
eMail: rudolf.luxbacher@leaseplan.at.
Welche Vorteile bietet LeasePlan
International für globale Kunden?
LeasePlan ist eine der wenigen Organisationen mit einer weltweiten geografischen Präsenz, die notwendig ist, um globale Dienstleistungen an multinationale Unternehmen anzubieten.
LeasePlan ist europäischer Marktführer im Flotten- und Fahrzeugmanagement und einer der führenden Global Player mit Niederlassungen in 30 Ländern. Die Unternehmen der LeasePlan Gruppe rangieren in den jeweiligen Ländern unter den Hauptakteuren, viele davon sind auch Marktführer.
- Vorteile für Unternehmen, die sich für eine internationale Fuhrparkmanagement-Lösung durch LeasePlan entscheiden:
- mehr als 40 Jahre Erfahrung im Fuhrparkmanagement
- Niederlassungen in mehr als 30 Ländern
- Internationale Kreditprüfung – eine Genehmigung für alle Länder – enorme Reduzierung des administrativen Aufwandes
- Internationales Pricing – Vorteile durch Ausnutzung des besten lokalen Pricings
- Internationales Kalkulationsformat – Darstellung aller Länderkalkulationen in einem einheitlichen Format
- Weitergabe der Vorteile durch die bestehenden Beziehungen und internationalen Verhandlungen von LeasePlan zu Lieferanten und Herstellern
- Klar definierte Schnittstelle für internationale Kunden durch definierten internationalen Account Manager
- Produkt-Durchgängigkeit in allen LeasePlan-Ländern – die gleichen Kern-Services werden in allen Ländern angeboten
- Globales Monitoring und Reporting durch internationales Account Management und internationale Business Reports (e-Tool)
Versicherungssummen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung
In Österreich gilt seit dem 1.7.2007 eine gesetzliche Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 6 Millionen für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Innerhalb der Versicherungssumme von € 6 Millionen sind für Personenschäden € 5 Mio. und für Sachschäden € 1 Mio. reserviert. Diese Mindestversicherungssumme gilt für alle Fahrzeuge, ausgenommen Omnibusse und Gefahrenguttransporte.
Oberflächlich betrachtet scheinen diese Versicherungssummen relativ hoch zu sein. Stellt man jedoch auf einzelne Großschadenereignisse, wie z. B. den Unfall im Tauerntunnel oder die Massenkarambolage auf der A1 im Jahr 2008, ab, muss festgestellt werden, dass Schäden diese Maximalentschädigungsgrenze schnell erreichen. Speziell bei Unfällen mit Personenschäden und der Folge von dauerhaften Behinderungen und Verdienstentgang reichen die Mindestversicherungssummen nicht aus.
Übersteigen nun die Schadenskosten die Mindestversicherungssumme haftet der Lenker persönlich mit seinem Vermögen für den Schaden. Deshalb empfiehlt LeasePlan den Abschluss der KFZ-Haftpflichtversicherung mit mindestens € 10 Millionen Versicherungssumme. Auch gibt es die Möglichkeit einer Erhöhung auf € 15 Millionen Versicherungssumme gegen eine geringe Mehrprämie.
Wer oder was ist LeasePlan International?
LeasePlan International (LPI) wurde 1996 von der LeasePlan-Gruppe gegründet, um Fuhrpark- und Flottenlösungen auf einem globalen Niveau anzubieten. Seit damals weist diese Organisation ein stetiges Wachstum auf und unterstützt derzeit rund 500 multinationale Unternehmen durch einheitliche Produkte und Dienstleistungen bei ihren globalen Unternehmungen. Die LeasePlan Gruppe verwaltet, ausgehend von den sechs größten internationalen LeasePlan-Niederlassungen, im Rahmen internationaler Verträge mehr als 370.000 Fahrzeuge in 30 LeasePlan-Ländern.
Der Internationalisierungsprozess vieler Unternehmen in den letzten 5 Jahren hat eine enorme Nachfrage nach internationalen Fuhrpark- und Flottenmanagementlösungen geschaffen. Ziel von LeasePlan International ist es, diesen Trend zu bedienen und globale Lösungen anzubieten die sowohl für das lokale wie auch für das weltweite Geschäft einen Mehrwert darstellen. LPI betrachtet jedes Unternehmen als einzigartig. Dies eröffnet eine Reihe von Möglichkeiten, die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership) zu reduzieren, Effizienz und Kontrolle zu steigern ohne dabei die Mobilität einzuschränken.
Videogestützte Abstandsmessungen
Ab sofort ist auf Österreichs Straßen die videogestützte Abstandsmessung wieder erlaubt. Mit der 22. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 26. März 2009 in Kraft trat, wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, berichten die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC in einer Aussendung.
Die Novelle ermöglicht künftig abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachungen (Section-Control) wie auch punktuelle Geschwindigkeitsmessungen. Abstandsmessungen können von der Exekutive mit fix installierten Messgeräten, "aber auch durch Sicherheitskräfte in Fahrzeugen wie zum Beispiel Zivilstreifen" durchgeführt werden, sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Mit der Novelle können ab sofort auch Fahrzeuglenker von vorne geblitzt werden.
LeasePLAN-Rental hat einen neuen Partner
Wie wir Sie schon in der Jännerausgabe der Fuhrparknews informiert haben, zieht sich Budget, mit Ausnahme der Station Flughafen Wien Schwechat, vom österreichischen Markt zurück. Die Stationen werden Ende Februar geschlossen. LeasePlan Österreich hat ab 1. März 2009 einen neuen Partner, die Firma Hertz.
Hertz bringt als national und international hervorragend organisiertes Leihwagenunternehmen alle Voraussetzungen mit, um den hohen Qualitätsansprüchen von LeasePlan bzw. Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
In Österreich hat Hertz 17 Stationen und agiert somit noch flächendeckender als der bisherige LeasePlan-Rental-Partner. Da LeasePlan-Rental eine Dienstleistung von LeasePlan darstellt, ändert sich für Sie als Kunde selbstverständlich hinsichtlich bisher gewohnter Qualität und Dienstleistungsumfang gar nichts.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum diesem Thema beantworten:
Wie und wann passiert der Wechsel von Budget- zu Hertz-Fahrzeugen?
Neue Fahrzeugmieten werden ab sofort über die Firma Hertz angeboten. Bestehende Langfristmieten von Budget werden nicht sofort ersetzt, sondern unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrzeugnutzungsdauer und Kilometerleistung erst zu späteren Zeitpunkten ausgetauscht. Sie als Kunde müssen sich dabei um nichts kümmern; Budget, Hertz und LeasePlan werden hier proaktiv vorgehen. D.h. wenn Sie ein Budget Fahrzeug über Ende Februar hinaus gemietet haben, ändert sich für Sie durch den Wechsel zu Hertz nichts. Das Auto wird wie gewohnt entsprechend der Nutzungsdauer und Kilometerleistung getauscht.
Wie erfolgt ab März die Rückgabe von Budget-Fahrzeugen?
Wie gewohnt kann über LeasePlan-Rental eine Abholung organisiert werden.
Gibt es für Sie als LeasePlan-Kunde Änderungen in der Abwicklung?
Für Sie als LeasePlan-Kunde ändert sich nichts und Ihren Bedarf an Leihfahrzeugen können Sie in gewohnter Art und Weise via LeasePlan-Rental abdecken. Der Dienstleistungsumfang des bewährten All-inclusive-Pakets bleibt unverändert und beinhaltet folgende Leistungen:
- Hol- und Bring-Service in Städten mit Mietwagen-Stationen
- Einwegmieten innerhalb Österreichs
- Unbegrenzte Kilometer bei Tages- und Wochenmieten
- Vollkaskoversicherung mit geringem Selbstbehalt
- Winterreifen
- Flughafen- und Tankgebühr
- Autobahn-Vignette
- Zusätzliche Lenkerlaubnis für Beifahrer
Für eventuell noch offene Fragen steht Ihnen Ihr/e LeasePlan AnsprechpartnerIn gerne zur Verfügung.
LeasePlan-Rental erreichen Sie wie gewohnt unter 01/601 02-200 bzw. unter 01/601 02-310!
Neuerungen für Autofahrer ab 2009
01. Jänner 2009
Das "europäische Bagatellverfahren" tritt in Kraft.
Damit können – alternativ zum nationalen Gerichtsverfahren – grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 2.000 Euro einfach, schnell und kostengünstig beigelegt werden. Anwendbar ist das EU-Bagatellverfahren z.B. nach Verkehrsunfällen im Ausland mit geringerem Sachschaden, bei Streitereien nach Reparaturen im Ausland, im Zuge von Reisebuchungen oder nach einem Einkauf im Internet. "Künftig kann ein Kläger wählen, ob er wie bisher sein nationales Verfahrensrecht oder das neue Bagatellverfahren nutzen will.
29. April 2009
Aus für unzureichende Sicherheitsstandards bei Fahrzeugen.
Der österreichische Gesetzgeber muss mit Ende April ein Schlupfloch schließen. Es soll verhindert werden, dass Fahrzeuge z.B. aus China oder Indien, die nicht den Sicherheitsstandards der EU entsprechen, über den Umweg einer Einzelgenehmigung in einem Mitgliedstaat die ganze EU überschwemmen. Dies ist erforderlich, um die in den meisten EU-Mitgliedstaaten erreichten hohen Sicherheitsstandards zu halten.
01. September 2009
Technische Reparatur- und Wartungsinformationen für neue Auto-Modelle müssen ab diesem Tag EU-weit standardisiert und online zur Verfügung gestellt werden. Weiters treten die niedrigeren Euro 5-Grenzwerte für alle Neufahrzeuge in Kraft.
Der Konsument muss sich nicht aktiv darum kümmern, denn Autohersteller müssen die Fahrzeuge so produzieren, dass sie dieser Abgasnorm entsprechen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die mit Stichtag 1. September 2009 neu auf den Markt kommen.
11. Dezember 2009
ist der Stichtag, bis zu dem die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern mit niedrigem Standard weiter anzupassen sind. Ziel sind die in Österreich bereits geltenden mindestens sechs Millionen Euro Versicherungsdeckung nach Unfällen mit Personen- oder Sachschaden. Bis zum 11. Dezember 2009 müssen in allen EU-Ländern die Mindestsummen drei Millionen betragen (anheben müssen etwa: Italien, Tschechien, Slowakei, die baltischen Staaten, Rumänien und Bulgarien). Erst im Juni 2012 gelten dann für die ganze EU sechs Millionen Euro als Mindeststandard.
Ab jetzt wird sicher transportiert
Mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle und längst kein Kavaliersdelikt mehr. Um auf die Notwendigkeit und Einfachheit sicherer Transporte aufmerksam zu machen, haben sich führende Fahrzeughersteller und Ausrüster und auch LeasePlan zusammengeschlossen und gemeinsam mit unabhängigen Experten Informationsvideos zum Thema „Sicher transportieren“ produziert.
16 Tipps für mehr Sicherheit
Mit dem Ziel, die transportbezogene Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen, haben die Fahrzeughersteller Fiat, IVECO, Humer, die Ausrüster Sortimo und LogicLine sowie das Unternehmen Berner und als einziger Fuhrparkmanager LeasePlan, gemeinsam mit Experten der AUVA, des ÖAMTC und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit eine Informationskampagne gestartet. In 16 Kurzfilmen zeigen sie, wie Ladegut schnell und effizient in unterschiedlichen Fahrzeugen gesichert werden kann – in Kastenwägen, auf Pritschen, in Anhängern und im PKW-Kombi. Im Mittelpunkt stehen die fünf wesentlichen Themen der Ladungssicherung – Formschluss, Kippen, Rutschen, Lastverteilung und Zurrmittel.
Kurzfilme und weiterführende Informationen finden Sie hier.
Umweltplakette für Deutschland
Die in mehreren Städten Deutschlands erforderliche Umweltplakette, wirft immer wieder Fragen auf. Alle notwendigen Informationen sowie die Bezugsmöglichkeit finden Sie unter Umweltplakette Deutschland
Benzin oder Diesel?
Diesel ist mittlerweise teurer als Benzin – zahlt es sich da überhaupt noch aus ein Diesel-Auto zu kaufen? Am Anfang einer wirtschaftlichen Entscheidung zwischen einem benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeug steht als wesentlichstes Kriterium, wie viele Kilometer im Jahr gefahren werden und wie hoch die damit verbundenen Gesamtkosten eines Fahrzeugs sind. Als Faustformel kann für Kleinwagen (Polo, Corsa,...) gesagt werden, dass bis zu 25.000 Jahreskilometer der Benziner die wirtschaftlichere Wahl ist. Bei Fahrzeugen der Kompaktklasse verschiebt sich diese Grenze auf 20.000 km/Jahr und bei Fahrzeugen der Mittelklasse sprechen nur Jahreskilometerleistungen bis zu 15.000 für einen Benziner. Grundlage dafür sind natürlich immer vergleichbare Motorenleistungen. Gerade hier macht sich bei vielen Herstellern bemerkbar, dass das Angebot im Leistungsspektrum zwischen 100 PS und 150 PS bei Benzinmotoren sehr eingeschränkt ist.
Aktuell finden bei den Benzinmotoren wesentliche technische Veränderungen statt. Unter dem Schlagwort „Downsizing“ werden die Motoren im Hubraum deutlich verkleinert, aber aufgeladen und mit Direkteinspritzung versehen. Als Resultat werden auch die Benzinmotoren künftig deutlich weniger Kraftstoff verbrauchen.
Urlaubszeit! –
Benutzervollmachten/Ausland
Wenn ein Dienstfahrzeug nicht auf den Fahrer zugelassen ist (= Standard in Österreich), ist neben einem gültigen Führerschein und Zulassungsschein mittlerweile in vielen Ländern zusätzlich das Mitführen von Benutzervollmachten vorgeschrieben.
Die Strafen für das Nicht-Mitführen sind vor allem in Italien, Frankreich und Polen empfindlich gestiegen. Prinzipiell sollte im Rahmen einer Dienstwagennutzung (Fahrzeug ist nicht auf die/den FahrerIn zugelassen) immer eine Benützungsbewilligung mitgeführt werden! Entsprechende Formulare als Download finden Sie hier. Die Benutzervollmacht ist nicht nötig, wenn der Fahrzeughalter als Beifahrer im Auto sitzt.
Neue NoVA ab 01.07.2008
Im Rahmen des Ökologisierungsgesetzes 2007 (ÖkoG 2007) soll per 1. Juli 2008 ein neues Auf- und Abschlagssystem bei der Berechnung der NoVA in Kraft treten. Abhängig von den CO2-Emissionen, den NOx-Emissionen, den Partikel-Emissionen und der Art des Antriebsmotors, ist ein komplexes „Bonus-/Malus-System“ mit Deckelungen im Einzelnen und in Summe definiert. Dem Vernehmen nach gibt es noch Verhandlungen über Details. Die wichtigsten Punkte der Reform:
- Für CO2-Emissionen bis zu 120 g/km gibt es einen Bonus von EUR 300,-. Ab einem CO2-Ausstoß von 180 g/km gibt es einen Malus von EUR 25,- für jedes darüber liegende g/km.
- Ab 1. Jänner 2010 erfolgt eine Absenkung der Malusgrenze auf 160 g/km.
- Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Erdgas, Flüssiggas, Bio-Ethanol E85, Hybridantrieb und Wasserstoff) werden mit einem Bonus von EUR 500,- gefördert.
Der aktuelle Partikelfilter-Malus (für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter) von EUR 300,- bleibt bestehen.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier
Kein Abgelaufenes Pickerl in UngarN
Lenker mit einer abgelaufenen Begutachtungsplakette (§57a-Pickerl), laufen Gefahr, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen in Ungarn an Ort und Stelle zu verlieren. Die in Österreich geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird von den ungarischen Behörden nicht anerkannt.
Zusätzliche, neue Vorschriften in Ungarn seit 1.Jänner 2008
Warnweste und E-Vignette nicht vergessen!
Ob mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs, seit 1. Jänner 2008 müssen ALLE Personen außerhalb des Ortsgebietes bei Dunkelheit oder schlechter Sicht, eine reflektierende Warnweste anlegen. Die in Österreich vorgeschriebenen und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Warnwesten sind auch in Ungarn gültig. Bei Verstoß muss man mit Strafen von bis zu max. HUF 30.000,- rechnen. Die ungarischen Polizisten dürfen die Strafen jedoch nicht in bar kassieren, sondern teilen Überweisungsaufträge (= Készpénzátutalási megbízás) aus, die innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen sind. Es empfiehlt sich die unmittelbare Einzahlung vor Ort um Gebühren zu sparen.
Tipp: auf Überweisungsauftrag steht eine Referenznummer im Liniencode – diese bei Überweisung im Feld "Közlemény(ek)" (= Mitteilung) schriftlich anführen, damit die Bezahlung von den Behörden zugeordnet werden kann.
E-Vignette (Autobahn-Vignette)
Per Jänner 2008 wurde die aufklebbare Vignette durch eine neue elektronische Vignette abgelöst. Die E-Vignette kann auf dem gewohnten Wege erworben werden, d.h. beim ÖAMTC Nickelsdorf und anderen Verkaufsstellen. Die Vignette kann auch online via http://www.autopalyamatrica.hu erworben werden. Diese Website ist jedoch nur in englischer Sprache und mit einer notwendigen Registrierung nutzbar.
Für das Fahren ohne E-Vignette können hohe Geldstrafen verhängt werden!
Umweltplakette in Deutschland
Die Zentren deutscher Städte führen nach und nach sogenannte "Umweltzonen" ein. Sie dürfen nur noch mit Autos befahren werden, bei denen eine Plakette signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird. Wer in einer dieser Städte wohnt oder eine davon besuchen möchte (gilt auch für im Ausland – z.B. Österreich – zugelassene Fahrzeuge!), muss sich die Plakette vorher besorgen. In 3 Städten gilt bereits seit Anfang Jänner die Umweltplakette:
Berlin, Köln, Hannover – per 1. Juli 2008: Bochum
Strafe bei Nichtbeachtung: 40€ + 1 Punkt in Flensburg
Alle Fahrzeuge werden hierzu in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Je höher die Gruppennummer, umso länger darf ein Fahrzeug in den Ballungszentren gefahren werden. Wer eine Umweltplakette für die Feinstaubgruppe vier erhält wird sich auch in Zukunft mit seinem Fahrzeug überall in deutschen Städten bewegen dürfen.
Eine Umweltplakette kostet zwischen EUR 5,- und EUR 10,- und kann bei TÜV, GTÜ, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden. Für den Erwerb einer solchen Plakette ist lediglich die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig.
Details dazu finden Sie unter: www.umwelt-plakette.de
Benutzervollmacht in Polen Pflicht
Bei Reisen nach Polen mit einem nicht auf den Lenker zugelassenen Fahrzeug, ist ab sofort das Mitführen einer Benutzervollmacht vorgeschrieben.
Verstöße gegen die neue Vorschrift, mit der die polnische Regierung stärker gegen Autoschieber vorgehen möchte, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Bußgeld von 50 Polnischen Zloty (ca. EUR 14,-) ist vorgesehen, wenn der Fahrer sich die Benutzervollmacht zwar ausstellen ließ, diese gerade aber nicht mit sich führt. 500 Zloty (EUR 140,-) werden fällig, wenn der Fahrzeuglenker gar keine Vollmacht besitzt. Die Benutzervollmacht ist nicht nötig, wenn der Fahrzeughalter als Beifahrer im Auto sitzt.
Prinzipiell sollte im Rahmen einer Dienstwagennutzung (Fahrzeug ist nicht auf die/den FahrerIn zugelassen) immer eine Benützungsbewilligung mitgeführt werden!
Entsprechende Formulare als Download finden Sie hier.
Vienna Autoshow 2008
Die Vienna Autoshow 2008 präsentierte unter großem Publikumsinteresse das Fahrzeugangebot des österreichischen Marktes. Dazu wurden Modelle wie der neue Fiat 500 bis hin zum „Supersportwagen“ Bugatti Veyron ausgestellt.
Dass auch hier CO2 ein Thema ist, zeigte sich dadurch, dass fast jeder Hersteller Modelle mit niedrigem CO2-Ausstoß hervorhob. Mercedes zeigte zum Beispiel mit dem S400 Bluetec Hybrid, dass in Zukunft auch große Autos „umweltschondener“ unterwegs sein können und Toyota präsentierte, aus ihrer Sicht, bereits jetzt die Umsetzung. Highlights waren der neue Citroën C5, der die „Businessclass“ etwas beleben wird, der neue Renault Kangoo, der bald auch als Kastenwagen zur Verfügung steht, Renault Clio Grandtour, der Skoda Fabia Combi sowie der neue Jaguar XF und auch der neue Mazda 6 wurde in Österreich erstmals einem größeren Publikum präsentiert.
Neben der Umwelt wollte scheinbar die Vienna Autoshow auch mit der Farbe Weiß neue Akzente setzen, ob dies gelungen ist – werden wir bald auf unseren Straßen sehen.
Geänderte VorsteuerabzugsberechtigunG
Neue EU-Richtlinie zur Besteuerung von Pick-Ups und Pritschenwagen: künftig gelten nur mehr Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen bzw. einer Pritsche, die länger als 50% des Radstandes ist, als abgabenbefreit. Von dieser Regelung betroffen sind alle Baureihen, die nach dem 31. März 2007, auf den Markt gekommen sind. Die genaue Verordnung finden Sie unter: www.bmf.gv.at
Bioethanol – „Superethanol“ ab Oktober
Der aus stärkehaltigen Pflanzen wie z.B. Mais, Zuckerrüben, Weizen, Zuckerrohr aber auch aus Forstabfällen durch alkoholische Gärung gewonnenen umweltfreundliche E85-Treibstoff wird in Österreich ab Oktober auf öffentlichen Tankstellen angeboten. Der Treibstoff wird zu mindest im Oktober bei 5 Tankstellen verfügbar sein, wobei ein rascher Ausbau des Netzes geplant ist. Als zusätzlicher Anreiz ist „Superethanol“ von der Mineralölsteuer befreit, wobei leider noch keine genauen Informationen über die Preisgestaltung vorliegen.
Weitere Infos über den Kraftstoff und das Fahrzeugangebot.
Wien – Verlängerung der Kurzparkzonen
Mit 1. September 2007 gilt die flächendeckende Kurzparkzone in den Bezirken 1 bis 9 und 20 im Zeitraum Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr. Zeitgleich erfolgt auch die Erhöhung des Tarifes für Kurzparkzonen auf EUR 1,20 pro Stunde (von bisher EUR 0,80) und eine einheitliche Höchstparkdauer von zwei Stunden.
Ausgenommen von den flächendeckenden Kurzparkzonen bleiben jene Geschäftsstraßen, die bereits jetzt eine eigene Kurzparkzonenregelung aufweisen. In diesen Straßen gilt weiterhin eine Höchstparkdauer von eineinhalb Stunden, teilweise auch Samstags.
Seit 01.09.2007 gelten nur noch die neuen Parkscheine.
Ein Umtausch der alten Parkscheine (mit Aufzahlung) ist möglich bei:
• den Vertriebsstellen der Wiener Linien und des ÖAMTC
• allen Stadtkassen der Magistratsabteilungen und im Rathaus
Nachtparkkarten für Unternehmer
Für jene die auch schon jetzt eine Ausnahmegenehmigung, ein sogenanntes „Parkpickerl“ haben, ändert sich nichts, außer das es nach Ablauf der aktuellen Gültigkeit teurer wird. Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen gelten ab 01.09.2007 automatisch bis 22 Uhr.
Für Unternehmen die derzeit keine Ausnahmegenehmigung haben, das Auto aber nach Betriebsschluss in der Nähe des Unternehmens parken müssen, wurde die sogenannte Nachtparkkarte für den Zeitraum 18–22 Uhr geschaffen. Allgemeine Informationen, Voraussetzungen, Kosten sowie ein Antragsformular finden Sie im Internet unter www.wko.at/wien/vp, Rubrik „Parken und Laden“.
Mehr Beratung für saubere Flotten
| Mit ca. 25% Anteil an den Fahrzeug-Gesamtkosten ist der Kraftstoffverbrauch ein maßgeblicher Faktor der Gesamtkostenanalyse und damit ein Kriterium zur Definition einer Fuhrparkpolitik. | |
Umfassende Beratung durch LeasePlan bewirkt Optimierungen, die sich in der Auswahl von verbrauchsarmen und damit CO2-armen Fahrzeugen resultieren. Bei derzeit circa 9.100 in Österreich erhältlichen Fahrzeugmodellrevisionen ermöglichen Tools wie das Best Brand Management (BBM) eine Übersicht und die Auswahl des kundenindividuell optimalen Fahrzeugs.
BBM gliedert das Angebot in 18 Klassen und bewertet jedes Fahrzeug in sechs Kategorien nach zahlreichen Einzelkriterie. Die einzelnen Kategorien (z.B. Umweltfreundlichkeit) lassen sich - je nach Anforderung - sehr einfach unterschiedlich stark gewichten.
Informationsveranstaltungen wie der LeasePlan-Erdgastag oder die EcoDrive-Seminare, die Fahrern Verbrauchseinsparungen von
bis zu 20% ermöglichen, tragen zu einem nachhaltigen Gesamtbild bei.
Als erstem Flottenmanager ist es bei LeasePlan möglich, Erdgas-Fahrzeuge (CNG) nicht nur über die gesamte Laufzeit zu kalkulieren sondern auch im Rahmen des gewohnten Fuhrparkmanagements mit allem Komfort und voller Risikoübernahme anzubieten.
LeasePlan wird diese Aktivitäten verstärkt fortsetzen und in Zusammenarbeit mit seinen Kunden optimierte und umweltfreundliche Fuhrparks betreiben.
Detailliertere Informationen erhalten Sie beim LeasePlan-FahrerInnentag oder kontaktieren Sie uns.
Weiterführende Links:
www.klimaaktiv.at Gesamtprogramm klima:aktiv mit allen Teilbereichen
www.mobilitaetsmanagement.at klima:aktiv->mobil mit allen Facetten
www.herry.at Consultingpartner des Mobilitätsmanagementprogramms
www.spritspar.at Spritsparwettbewerb in den einzelnen Bundesländern
www.leaseplan.at Best Brand Management Modellübersicht
www.leaseplan.at Lieferbare Erdgasfahrzeuge in Österreich (pdf)




